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Während der Audi Gebrauchtwagen :plus Wochen vom 14. März bis zum 28. April 2025 profitieren Sie von exklusiven Angeboten auf zahlreiche junge Audi Gebrauchtwagen :plus Modelle¹, wie den Audi A3, Audi A4, Audi A5, Audi A6, Audi Q2 oder den Audi Q3.
Leasing ist längst nicht nur für Neuwagen interessant – gerade während der Audi Gebrauchtwagen :plus Wochen lohnt es sich besonders! Denn nur in diesem Zeitraum profitieren Sie von exklusiven Leasingkonditionen², die Ihren Traum-Audi so erschwinglich machen wie nie.
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¹ Junge Gebrauchtwagen sind ehemalige Audi Mietfahrzeuge (AMF) oder Audi Werksdienstwagen (WDW) der AUDI AG mit einem Fahrzeugalter von max. 24 Monaten nach Erstzulassung, die über das Audi Handelsnetz vertrieben werden. Ausgenommen hiervon sind händlereigene Mietfahrzeuge der Marke Audi, die in der Erstverwendung über externe Mietwagengesellschaften wie bspw. EURO-Leasing GmbH vermietet wurden. Detaillierte Hinweise finden Sie unter www.audi.de/junge-gebrauchtwagen.
² Gültig für Audi Mietfahrzeuge und Audi Werksdienstwagen der Modelle Audi A3, Audi A4, Audi A5, Audi A6, Audi Q2, Audi Q3 jeweils frühestens 2 Monate und spätestens 24 Monate nach Erstzulassung. Ausgenommen sind S- und RS Modelle. Max. Gesamtfahrleistung bei Vertragsbeginn: 40.000 km. Für das Fahrzeugalter gilt als Stichtag das Datum der Gebrauchtwagenleasingbestellung. Gültig vom 14.03.-14.04.2025 (Gebrauchtwagenleasingbestellung), bei vorbehaltener Verlängerung bis 28.04.2025 (Gebrauchtwagenleasingbestellung), späteste Ummeldung 30.06.2025. Für private und gewerbliche Einzelabnehmer.
Die in dieser Darstellung gezeigten Produkte, Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm des Herstellers abweichen. Abbildungen und Texte zeigen teilweise Sonderausstattungen, die gegen Mehrpreis erhältlich sind. Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten.
Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ erhalten Sie auf den Webseiten des jeweiligen Herstellers oder bei uns.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de erhältlich ist.